Nordenham

Baumschutzsatzung in Nordenham: Wer erlaubt fällt, muss nicht neu pflanzen

Wer einen besonders schönen oder alten Baum im Garten stehen hat, braucht zum Fällen eine Genehmigung. Das sieht die Baumschutzsatzung in Nordenham vor. Die Grünen hätten es gern, wenn noch mehr verlangt würde.

Wer einen von der Baumschutzsatzung geschützten Baum auf seinem Grundstück hat, darf ihn nur dann fällen, wenn dazu eine Genehmigung vorliegt. Einen Ersatz pflanzen müssen Eigentümerinnen und Eigentümer aber nicht.

Wer einen von der Baumschutzsatzung geschützten Baum auf seinem Grundstück hat, darf ihn nur dann fällen, wenn dazu eine Genehmigung vorliegt. Einen Ersatz pflanzen müssen Eigentümerinnen und Eigentümer aber nicht. Foto: picture alliance / dpa

Die rechtmäßige Fällung eines nach der Baumschutzsatzung der Stadt Nordenham geschützten Baumes soll auch weiterhin nicht die Pflicht für eine Ersatzpflanzung oder eine Ersatzzahlung zur Folge haben.

Eine erneute Initiative der Grünen-Stadtratsfraktion, die eine entsprechende Überarbeitung der Satzung zum Ziel hat, musste in der Sitzung des Stadtrat-Ausschusses für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität zwar nicht entschieden werden. Jedoch zeichnete sich eine Ablehnung des dann zurückgenommenen Antrags ab.

Geschützte Bäume dürfen nur mit Genehmigung fallen

In einem Kataster zur seit 2012 geltenden Baumschutzsatzung sind rund 260 private Bäume erfasst, die das Ortsbild der Stadt prägen. Weil sie besonders schön und zum Teil sehr alt sind, stehen sie unter Schutz und dürfen nur unter strengen Auflagen gefällt werden. Wer einen solchen Baum ohne Genehmigung beseitigt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro.

Grüne wollen Idee vom vergangenen Jahr erneut diskutieren

Im Frühjahr des vergangenen Jahres hatte die Stadtverwaltung eine Änderung der Satzung angeregt, wonach auch das rechtmäßige Fällen geschützter Bäume eine Ersatzpflanzung oder -zahlung nach sich ziehen sollte. Dafür gab es aber keine politische Mehrheit im Fachausschuss. „Aufgrund der wirtschaftlichen Lage wird der damalige Antrag nochmals zur Diskussion gestellt“, begründeten die Grünen ihre Initiative.

Stadtbaudezernent kann sich für Bestrafung nicht erwärmen

Nordenhams neuer Stadtbaudezernent Theo Dworak, für den die Ausschusssitzung der erste öffentliche Auftritt in der Stadt war, merkte an, dass der Antrag der Grünen zunächst rechtlich geprüft werden müsse. Er erinnerte zudem an den Sinn der Satzung, die Bürgern die Möglichkeit eröffnen soll, ihre Bäume unter Schutz stellen zu lassen. „Wer macht das dann noch, wenn ich für einen unter Schutz stehenden Baum eine Ersatzpflanzung vornehmen oder Geldbuße bezahlen muss“, gab Dworak zu bedenken.

SPD kündigt erneute Ablehnung des Antrags an

Wenn der Antrag nicht zurückgenommen wird, würde die SPD-Fraktion ihn wieder ablehnen, kündigte deren Mitglied Claudia Freese an. Das Thema sei im vergangenen Jahr ausgiebig diskutiert worden. „Wir möchten niemanden bestrafen, nur weil sein Baum kaputt ist“, sagte die Ratsfrau.

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