Damit habe er nicht gerechnet, sagt Hoffmann am Telefon. Den Naturfreund erwartet eine Strafe. „Ich bin ziemlich entsetzt“, schiebt er nach. Der Grund ist eine Naturschutzrechtliche Anordnung der Naturschutzbehörde des Landkreises. Außerdem steht ein Zwangsgeld im Raum.
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