Da alle Mitglieder des Seniorenbeirats im Oktober neu gewählt werden, sollen die Richtlinien für die Besetzung, falls es nötig ist, aktualisiert beziehungsweise angepasst werden, wie es in einer Mitteilung des Beirates heißt. Vor allem geht es um die künftige Zusammensetzung nach Vereinigungen und Institutionen. Die Frage, die es zu klären gilt: Soll weiter so verfahren werden wie bisher oder muss der Verteilungsschlüssel geändert werden? 15 Sitze sind zu vergeben, darunter einer an einen Vertreter der vier evangelischen Kirchengemeinden und einer an einen Delegierten der katholischen Kirche. Außerdem entsenden das DRK, die AWO und der Sozialverband je einen Vertreter. Hinzu kommen sieben Abgesandte aus den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde.
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