Bremerhaven

Wissenschaft soll Bremen auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen

Das Land Bremen soll bis zum Jahr 2038 klimaneutral sein. Das bedeutet, dass dann kein CO2 mehr ausgestoßen werden darf. So ist es im Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) festgeschrieben. Wie kann das Ziel erreicht werden?

Senatorin Kathrin Moosdorf: „Der Senat zeigt heute, wie ernst er die selbst gesteckte Verpflichtung nimmt, Bremen bis 2038 klimaneutral umzugestalten.“

Senatorin Kathrin Moosdorf: „Der Senat zeigt heute, wie ernst er die selbst gesteckte Verpflichtung nimmt, Bremen bis 2038 klimaneutral umzugestalten.“ Foto: Schuldt

Im Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz verankert ist die Berufung eines Sachverständigenrates. Der soll den Senat dabei unterstützen, das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Jetzt hat der Senat die notwendige Rechtsverordnung beschlossen und damit die Rahmenbedingungen für den „Sachverständigenrat für Fragen des Klimaschutzes und der Energiepolitik“ festgelegt.

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