Die BLG will das ehemalige MWB-Gelände an der Barkhausenstraße als Hafenfläche für den Umschlag von Fahrzeugen und schwerem Gerät nutzen. Dafür wurde ein Teil der Hallen abgerissen. Das zerkleinerte Baumaterial sollte eigentlich zur Verfestigung des Bodens genutzt werden. Aber das untersagte das Umweltressort in Bremen. Die Verfüllung des Abbruchmaterials erfülle nicht die Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung. Vereinfacht gesagt: Das Grundwasser steht zu nah an der Oberfläche, um hier Bauschutt verfüllen zu können.
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