Rotenburg

Was tun, wenn Fische auf der Wiese schwimmen?

Viele Fische flüchten sich vor starken Strömungen im Zuge des Hochwassers in überflutete Uferbereiche. Doch wem „gehören“ die Tiere, wenn sie das Gewässerbett verlassen? Und wer darf oder muss Fische bergen, die dort zurückbleiben?

Fischbergung auf einer überschwemmten Wiese

Fischbergung: Angler retten auf einer überschwemmten Wiese zurückgebliebene Fische mit einem Zugnetz. Foto: Maday / AVN

Fische auf dem Acker oder auf Radwegen? Das kommt in diesen Zeiten des Hochwassers tatsächlich häufiger vor. Nach den starken Regenfällen wurden selbst kleinere Bäche zu reißenden Fluten. Was für viele Anrainer zum Horrorszenario wurde, ist auch für die Unterwasserbewohner kein Spaß. Viele flüchten sich vor den starken Strömungen in überflutete Uferbereiche. Die überschwemmten Flächen werden zudem gern zur Nahrungssuche genutzt. Diese Ausflüge der beflossten Bewohner aus ihrem ursprünglichen Flussbett werfen für betroffene Angler und Flächeneigentümer allerdings einige Fragen auf. Wer darf sich beispielsweise Fische, die plötzlich auf der Wiese schwimmen, aneignen? Der Landwirt oder die Gemeinde, auf deren Grund sich die Tiere befinden? Oder der Angelverein, der im angrenzenden Fluss das Fischereirecht hat? Wer darf Fische retten, wenn das Hochwasser zurückgeht und eine Rückkehr in das Hauptgewässer aus eigener Kraft unmöglich wird? Der Anglerverband Niedersachsen (AVN) hat zu diesen Fragen recherchiert und einen „Faktencheck Hochwasser“ veröffentlicht, der Angelvereinen und Flächeneigentümern Klarheit bieten soll.

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