Bei wenig Einkommen gilt Anspruch auf Wohngeld (Mietzuschuss).
Beim Wohngeld-Plus-Gesetz werden Anspruchsberechtigte unterstützt, seit 1. Januar mit Heizkosten- und Klimakomponente. Heizkostenkomponente ist Mietzuschlag wegen steigender Energiekosten. Mit Klimakomponente werden Mieterhöhungen nach energetischer Sanierung bezuschusst. Wohngeld gibt es auf Antrag, nicht für Empfänger anderer Sozialleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Asylbewerberleistungen) sowie alleinstehende Auszubildende und Studenten, die BAföG oder SGB III erhalten. Anträge sind stark angestiegen. Es ist mit längerer Bearbeitungszeit zu rechnen. Bei Mietzuschuss Kurzantrag: https://www.bremerhaven.de/de/d.27837.html; Wohngeldstelle: Stadthaus 1. (pm/lit)