Bremen

Staatsgerichtshof Bremen: AfD bleibt bei Wahl außen vor

Die AfD Bremen ist weiter nicht für die Bürgerschaftswahlen 2023 zugelassen. Der Staatsgerichtshof Bremen wies am Donnerstag drei Eilanträge der Partei zurück.

Die zerstrittene AfD in Bremen ist auch beim Verfassungsgericht des Landes mit Anträgen auf eine nachträgliche Zulassung zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai gescheitert. Der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen lehnte drei Eilanträge von zwei konkurrierenden AfD-Landesvorständen nach Mitteilung vom Freitag ab (Az: St 1/23, St 2/23 und St 4/23).

Die zwei Vorstände hatten je eigene Kandidatenlisten aufgestellt. Angesichts der unklaren Lage, wer die Partei vertritt, ließ der Landeswahlausschuss aber keine von ihnen zu. Mit den Anträgen vor mehreren Gerichten wollten die AfD-Lager erzwingen, dass sie doch noch nachträglich auf den Wahlzettel kommen.

Diese Anträge bedeuteten eine Wahlprüfung vor der eigentlichen Wahl und seien deshalb unzulässig, befand der Staatsgerichtshof einstimmig. Das gesetzliche Verfahren sei, eine Wahl im Nachhinein anzufechten. Dabei ließ das Gericht offen, ob nicht eine Partei in dieser Lage Anspruch auf Rechtsschutz haben könnte. Dazu müsse jedoch „ein Wahlfehler von außerordentlichem Gewicht“ vorliegen. Dieser sei in den Entscheidungen des Landeswahlausschusses nicht erkennbar.

Am Vortag hatte bereits das Bremer Wahlprüfungsgericht AfD-Anträge auf eine nachträgliche Zulassung zur Wahl zurückgewiesen.

Redaktion

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