Auch bei einer Probefahrt benötigt ein sogenanntes Quad im öffentlichen Verkehrsraum eine Zulassung und eine entsprechende Pflichtversicherung. Beides konnte ein Mann am Montag, 29. August, nicht vorweisen, als ihn am Nachmittag eine Polizeistreife kontrollierte. Der 28-Jährige hatte das Gefährt kurz zuvor erworben und wollte es nach eigenen Worten nun ausprobieren. Auf Nachfrage nach einer Zulassungsbescheinigung händigte der Leher den Beamten lediglich eine Garantiebescheinigung aus. Eine Versicherung für das Fahrzeug oder die Zulassung habe er nicht veranlasst. Wie sich herausstellte, ist das genutzte Quad darüber hinaus nicht für Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr geeignet. Der Besitzer erhielt Strafanzeigen wegen Verstößen gegen die Abgabenordnung und das Pflichtversicherungsgesetz. (pm)
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