Zehn Fahrzeuge wurden kontrolliert. Mehrere Autofahrer erhielten Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen unnützen Hin- und Herfahrens, was einen Verstoß gegen § 30 der Straßenverkehrsordnung darstellt. Das kann teuer werden: Wer unnötig Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht, muss mit einer Geldbuße von 80 Euro rechnen. Wer innerorts unnütz hin und her fährt und dadurch andere belästigt, muss laut Bußgeldkatalog 100 Euro zahlen.
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