Niedersachsen
OVG bestätigt Abschussgenehmigung für Wolf
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg stellt sich hinter die Abschusserlaubnis für einen Problemwolf im Raum Cuxhaven. Das Umweltministerium zeigt sich erfreut.
Das Verwaltungsgericht Stade stellt sich hinter die Abschussgenehmigung für einen Problemwolf im Raum Cuxhaven.
Foto: Armin Weigel
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat in letzter Instanz die Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes bei Cuxhaven bestätigt. „Es war richtig und mutig, dass wir gehandelt haben – auch wenn sich die notwendigen Gesetzesänderungen auf Bundesebene weiter hinziehen“, sagte Umweltminister Christian Meyer (Grüne).
Das OVG bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stade und verzichtete auf eine Anhörung einer Naturschutzinitiative aus Rheinland-Pfalz, die sich an die Gerichte gewandt hatte. Dies bestätigte ein Gerichtssprecher. Der Beschluss ist unanfechtbar.