Bremerhaven

Neue Verordnung: Meldepflicht für Rattenbefall tritt in Kraft

Eine Ratte. Ratten können mehr als 120 Krankheiten übertragen – künftig muss ein Befall in Bremerhaven und Bremen gemeldet werden.

Ratten können mehr als 120 Krankheiten übertragen – künftig muss ein Befall in Bremerhaven und Bremen gemeldet werden. Foto: Burgi/dpa

Im Land Bremen gilt künftig eine Meldepflicht für Rattenbefall. Die Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz hat am Dienstag, 30. September, eine entsprechende Verordnung beschlossen, die im Oktober oder spätestens im November in Kraft tritt. Ziel laut Senat ist es, Infektionskrankheiten wie Typhus oder Maul- und Klauenseuche besser vorzubeugen. Wer mehrere Ratten oder Anzeichen eines Befalls feststellt, muss dies künftig melden – in Bremen beim Gesundheitsamt in Bremerhaven beim Ordnungsamt. Meldungen können online oder telefonisch erfolgen. Die Bekämpfung muss ein Fachbetrieb übernehmen; auf Privatgrundstücken sind Eigentümer verantwortlich. Die Verordnung regelt auch, welche Mittel und Verfahren erlaubt sind. Aktuell gibt es keinen Bußgeldkatalog, heißt es auf NZ-Nachfrage. „Es wird im Einzelfall zu klären sein, welches Bußgeld verhängt wird. Die Höchstgrenze beträgt 25.000 Euro, vorgegeben durch das Infektionsschutzgesetz.“ (pm/axt)

Redaktion

Wir arbeiten täglich an den wichtigsten News und spannendsten Themen aus Bremerhaven, dem Cuxland, der Wesermarsch und dem Landkreis Rotenburg und bringen sie zu Ihnen auf das Smartphone, den Computer oder in die Zeitung.

0 Kommentare
Newsletter Der KZW-Newsletter
Alle wichtigen Nachrichten und die interessantesten Ereignisse aus der Region täglich direkt in Ihr E-Mail-Postfach. Mit Empfehlung aus der Redaktion.
PASSEND ZUM ARTIKEL

Bremerhaven

Sarkoidose: Bremerhavener Gesprächskreis trifft sich

Bremerhaven

Reihe „faktor B“ Reformierte: Neue Bibelgespäche starten

nach Oben