Damit Überweisungen an die Landeshauptkasse Bremen und ans Finanzamt Bremerhaven reibungslos funktionieren, muss künftig der Name des Zahlungsempfängers korrekt eingetragen werden. Denn ab dem 5.Oktober tritt wegen einer EU-Verordnung die neue SEPA-Regelung „Verification of Payee“ (Empfängerüberprüfung) bei allen Banken in Kraft. Das bedeutet: Die Bank prüft nun, ob der Name und die IBAN des Empfängers zur Überweisung passen und mit den Daten übereinstimmen, die bei der Empfängerbank gespeichert sind. Ziel des neuen Verfahrens ist es, bestimmte Betrugsmaschen und fehlerhafte Überweisungen zu vermeiden.
Wer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, braucht nichts zu veranlassen. Für Überweisungen an die Stadtgemeinde Bremerhaven wendet man sich an die Stadtkasse im Magistrat: www.finanzen.bremen.de (pm)