Ja, die psychoonkologische Beratung ist ein gesetzlicher Anspruch, den jede an Krebs erkrankte Person nutzen kann. Vor 2019 war das eine Kann-Leistung, das heißt, es war nicht verpflichtend. Jetzt ist es gesetzlich verankert. Es ist jedoch noch nicht überall in der Bevölkerung bekannt, dass diese Unterstützung für Krebspatienten mittlerweile ein fester Bestandteil der Versorgung ist.
Frau Burtscheidt, Sie beraten im Verein Leben mit Krebs Krebspatienten und Angehörige als professionelle Psychoonkologin. Kann sich jeder Krebspatient psychoonkologisch beraten lassen?
Ja, die psychoonkologische Beratung ist ein gesetzlicher Anspruch, den jede an Krebs erkrankte Person nutzen kann. Vor 2019 war das eine Kann-Leistung, das heißt, es war nicht verpflichtend. Jetzt ist es gesetzlich verankert. Es ist jedoch noch nicht überall in der Bevölkerung bekannt, dass diese Unterstützung für Krebspatienten mittlerweile ein fester Bestandteil der Versorgung ist.
Ja, die psychoonkologische Beratung ist ein gesetzlicher Anspruch, den jede an Krebs erkrankte Person nutzen kann. Vor 2019 war das eine Kann-Leistung, das heißt, es war nicht verpflichtend. Jetzt ist es gesetzlich verankert. Es ist jedoch noch nicht überall in der Bevölkerung bekannt, dass diese Unterstützung für Krebspatienten mittlerweile ein fester Bestandteil der Versorgung ist.
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