Zeven

Landkreis entlastet Pflegeeltern

Mit der Einführung von Pauschalen entlastet der Landkreis Pflegeeltern. Sie brauchen fortan keine Beihilfeanträge mehr zu stellen. In der Rotenburger Kreisverwaltung fällt damit die Antragsbearbeitung weg.

Um 150 Euro Einschulungsbeihilfe zu erhalten, müssen Pflegeeltern bislang einen Antrag stellen. Gleiches gilt für die Übernahme von Kosten für Klassenfahrten oder die Anschaffung eines Fahrrades. Steht Taufe, Konfirmation oder Kommunion an, können Pflegeeltern 200 Euro beantragen. Tritt das Pflegekind eine Lehre an, können Eltern die Übernahme der Kosten für Berufsbekleidung beantragen. Ist eine Brille fällig, fließt auf Antrag wiederum Beihilfe. Das gilt ebenso, wenn ein für Schule oder Beruf ein PC oder Laptop nötig ist. Sollte für die Berufsausbildung ein Führerschein erforderlich sein, so gibt es auf Antrag eine Beihilfe.

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