Niedersachsen
Land setzt Abschussgenehmigung für Wolf wieder in Kraft
Das Verwaltungsgericht Stade stellt sich hinter die Abschusserlaubnis für einen Problemwolf im Raum Cuxhaven. Das Umweltministerium begrüßt die Entscheidung, wünscht sich aber eine generelle Regelung.
Das Verwaltungsgericht Stade stellt sich hinter die Abschussgenehmigung für einen Problemwolf im Raum Cuxhaven.
Foto: Armin Weigel
Das Land Niedersachsen hat die Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines Wolfes bei Cuxhaven nach der Bestätigung des Verwaltungsgerichts Stade wieder in Kraft gesetzt. „Problematische Wölfe, die wiederholt Nutztiere reißen, können rechtsstaatlich und schnell entnommen werden. Das ist ein gutes Signal des Verwaltungsgerichts Stade“, sagte Umweltminister Christian Meyer (Grüne).
Gut sei auch, dass das Gericht das Schnellabschussverfahren im Grundsatz erneut bestätigt hat, dass damit mit hoher Wahrscheinlichkeit die schadensverursachenden Wölfe zum Schutz der Weidetiere entnommen werden können. Die Begründung für die Entnahme sei die Abwehr ernster wirtschaftlicher Schäden – hier bei den Weidetierhalterinnen und -haltern.
Eine generelle Jagd auf Wölfe oder gar eine Quotenjagd sei damit nicht bestätigt worden und auch nicht gewollt. „Der Wolf bleibt eine geschützte Tierart und wir sind verpflichtet, den erreichten guten Erhaltungszustand zu erhalten“, ergänzte Meyer. Der Wolf werde nicht wieder ausgerottet, „daher müssen wir unsere Weidetierhalterinnen und -halter weiter unbürokratisch unterstützen“.
Hilfreich wäre es, wenn der Bund das Bundesnaturschutzgesetz anpassen und die rechtssichere Entnahme von problematischen Wölfen und Rudeln für ein regional differenziertes Bestandsmanagement durch die Länder erleichtern würde. Der Aufwand für die Begründung einer einzelnen Ausnahmegenehmigung sei unverändert sehr hoch.