„Dieses Thema verfolgt der NABU Bremervörde-Zeven bereits seit Jahren. Dazu bringen wir uns konsequent in alle Beteiligungsverfahren in unserem Verbandsgebiet ein“, schreibt Lemmermann. Er verweist darauf, dass bei jeder dauerhaften Beeinträchtigung der Schutzgüter Landschaftsbild, Boden, Pflanzen oder Tiere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu planen und zu realisieren sind. Hierbei komme es zu der ersten Problematik - der Zuständigkeit.
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