Hintergrund: Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes sind alle Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. „Die Samtgemeinde Selsingen hat sich dazu entschlossen, diesen Prozess frühzeitig zu starten, um eine größere Planungssicherheit zu schaffen“, unterstreicht sie in einem Presseschreiben.
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