Wenn nicht ganz offensichtlich ein medizinischer Notfall vorliegt, sollen Erkrankte zuerst telefonisch oder online Hilfe suchen. Wer das nicht tut, gleich ins Krankenhaus geht und kein Notfall ist, sollte nach Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KV) zur Kasse gebeten werden. Dieses verbindliche Ersteinschätzungsverfahren beteilige diejenigen an Kosten, die nicht entstanden wären, „weil teure Medizinstrukturen unsachgerecht in Anspruch genommen wurden“, so die Vorstände der KV, Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans. Das sei eine solidarische Maßnahme zur Steuerung: „Wer den Notdienst unsachgerecht in Anspruch nimmt und damit die Gesundheit anderer Menschen gefährdet, die deshalb warten müssen, richtet einen Schaden an, der nicht in Euro bemessen werden kann.“ (pm/fg)
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