Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt an den Grundschulen der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bundesweit in Kraft. Er wird schrittweise ausgebaut und gilt ab August 2029 für alle Grundschülerinnen und Grundschüler der Klassenstufen eins bis vier. Der Anspruch umfasst täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule. Damit soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien entsteht.
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