Niedersachsen Garten

Nackt sein? Feiern? Grillen? Was darf ich auf dem Balkon?

Ob auf dem Land oder in der Stadt: Nicht jeder besitzt ein Haus mit Garten, in dem er sich beim Gärtnern, Grillen oder Feiern recht frei entfalten kann. Was dürfen die Bewohner einer Wohnung mit Balkon oder Terrasse? Wo sind die Grenzen?

Nordholz Balkon

Rosen, Baumspinat, Lavendel: Sechs Quadratmeter Balkonfläche reichen Sabine Wolters, um in ihrer Nordholzer Mietwohnung ihrer Leidenschaft fürs Gärtnern nachzugehen. Erlaubt ist, was Nachbarn nicht stört. Foto: Heike Leuschner

Im Sommer zieht es die Menschen nach draußen. Eine Zeit in der sich Fragen zum Grillen, zu Partys oder auch Sonnen- und Sichtschutz auf dem Balkon häufen. Bei Mietern genauso wie bei Wohnungseigentümern. „Wir bekommen immer wieder Fragen dazu, was man auf dem Balkon darf oder nicht“, berichtet Reinold von Thadden, Verbandsjustiziar des Deutschen Mieterbundes (DMB) Niedersachsen/Bremen. Auch der Verbraucherschutzverband für Wohnungs- und Hauseigentümer „Wohnen im Eigentum“ ist auf solche Fragen vorbereitet.

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