Bremerhaven

Geflügelpest-Ausbruch im Cuxland: Auch Bremerhaven von der Sperrzone betroffen

Im Landkreis Cuxhaven wurde am Montag ein Geflügelpest-Fall nachgewiesen. Der H5N1-Virus tauchte in eiinem Putenmastbetrieb auf. Die daraufhin eingerichtete Überwachungszone reicht bis in die Stadt Bremerhaven hinein.

ARCHIV - Ein Schild mit der Aufschrift «Geflügelpest Sperrbezirk». Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

ARCHIV - Ein Schild mit der Aufschrift «Geflügelpest Sperrbezirk». Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Die Überwachungszone erstreckt sich auf die Ortsteile Leherheide-West, Königsheide, Fehrmoor einschließlich der Enklave Fehrmoor, Weddewarden sowie den nördlichen Teil der Überseehäfen.

In der Sperrzone gelten die folgenden tierseuchenrechtlichen Maßnahmen:

  • Das Geflügel muss aufgestallt werden. Ein Kontakt zu Wildvögeln ist unbedingt zu unterbinden.
  • Personen, die im Beobachtungsgebiet Geflügel halten, haben dem Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts sowie die Anzahl der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen.
  • Gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse sowie tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.
  • Tierhalter haben sicherzustellen, dass die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- oder Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen.
    Der Sperrbezirk in der Übersicht.

    Der Sperrbezirk in der Übersicht. Foto: Gesundheit

  • Schutzkleidung muss nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt werden.
  • Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands dürfen nicht frei gelassen werden.
  • Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist verboten.
  • Transportfahrzeuge und Behälter, mit denen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel, tierische Nebenprodukte von Geflügel, Futtermittel oder sonstige Materialien, die Träger des H5N1-Virus sein können, befördert worden sind, sowie Fahrzeuge, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist, sind unverzüglich nach jeder Beförderung nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Im Sperrbezirk werden darüber hinaus in den betroffenen Betrieben epidemiologische Ermittlungen durch Mitarbeitende des LMTVets durchgeführt.

Zahl der betroffenen Tiere in Bremerhaven gering

Betroffen sind in Bremerhaven 32 Halter mit gut 300 Vögeln. Der LMTVet bittet alle Geflügelhalter in Bremen und Bremerhaven achtsam zu sein und die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um Ausbrüche im Land Bremen zu verhindern. Tritt die Geflügelpest in Haustierbeständen auf, so müssen alle Tiere eines Bestandes getötet werden.

Vogelgrippeviren treten bereits seit 2021 vermehrt im Wildvogelbestand auf, daher ist es weiterhin wichtig einen Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden, um den eigenen oder andere Geflügelbestände nicht zu gefährden.

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