Die einmalige Unfallentschädigung für Polizeibeamte bei einem sogenannten „qualifizierten Dienstunfall“ soll angehoben werden. Dafür haben sich auf Anregung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Innensenator Ulrich Mäurer und Finanzsenator Dietmar Strehl geeinigt.
Bei einem „qualifizierten Dienstunfall“ handelt es sich um einen Unfall, bei dem sich ein Beamter in Ausübung des Dienstes einer besonderen Lebensgefahr aussetzt. Auch Hinterbliebene sollen nach diesen Plänen künftig deutlich höher entschädigt werden.
Grund dafür sind Situationen, in denen Polizeibeamte aufgrund von Schuldunfähigkeit bei den Personen, durch die sie verletzt wurden, keinen zivilrechtlichen Anspruch erwirken und demzufolge kein Schmerzensgeld von der Person verlangen konnten. (pm/rko)