Bremerhaven

Das sind die diesjährigen Feuerwerksverbotszonen im Land Bremen

Der Senat weist auf die Feuerwerksverbotszonen im Land Bremen zu Silvester hin. In Bremerhaven gibt es zwei dieser Zonen, die sich in direkter Umgebung des Zoos am Meer befinden. Bei Zuwiderhandlungen drohten Geldstrafen.

Karte

Feuerwerksverbotszone rund um den Zoo am Meer: In Bereich 1 gilt ein dauerhaftes Feuerwerksverbot. In Bereich 2 darf zwischen 18 Uhr am 31. Dezember und 1 Uhr am 1. Januar Feuerwerk stattfinden, im restlichen Jahr gilt auch dort ein Feuerwerksverbot. Foto: Pressestelle des Senats

Zu Bereich 1 gehören der Willy-Brandt-Platz und der südliche Bereich Neuer Vorhafen Schleuse. Zu Bereich 2 zählen: Barkhausenstraße/Columbusstraße, Fußgängerbrücke Alter Hafen in Richtung Weserdeich, durch den Durchgang des Schifffahrtsmuseums bis an die Landesgrenze in der Weser, Weser bis zur Höhe der Schleusenstraße; dazu zählen auch: Pontonanlage für das Seebäderschiff, Willy-Brandt-Platz, Neuer Vorhafen Schleuse, Pontonanlage der Schlepperliegeplätze.

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