Ob nun Zwergpinscher oder Irischer Wolfshund, Hunde müssen an der Leine geführt werden, wenn Brut- und Setzzeit ist. Wer sich daran hält, der kann seinen Gefährten in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli nur auf dem eigenen Grundstück frei laufen lassen. Auf und an allen Grünflächen, Wiesen, Feldern und in Wäldern inner- und außerhalb von Ortschaften haben Herrchen und Frauchen ihre Hunde hingegen anzuleinen. Die Leinenpflicht gilt dem Schutz von Bodenbrütern und Jungtieren.
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