Seit dem 15. März gilt wieder die Anleinpflicht für Hunde in der freien Landschaft. Dies betrifft insbesondere Äcker, Wiesen, Feldwege, Wälder und Deiche außerhalb des Stadtgebiets sowie Fußgängerzonen, Parkanlagen und Naturschutzgebiete. Die Anleinpflicht gilt bis zum 15. Juli aufgrund der Brut- und Setzzeit von Tieren. Freilaufende Hunde können in dieser Zeit eine Gefahr für Jungtiere darstellen. Der Senator für Inneres Ulrich Mäurer (SPD) appelliert daher an alle Hundebesitzer, sich an die Anleinpflicht zu halten. Der Ordnungsdienst werde die Einhaltung der Pflicht kontrollieren. Es wird zudem empfohlen, Hunde chippen zu lassen. „Denn wenn das Tier doch mal ausbüxt, ist es mit Chip leichter zu identifizieren und der Besitzerin und dem Besitzer zuzuordnen“, so Mäurer. (pm/yvo)