Bremerhaven Kriminalität

Hartes Urteil im Bremerhavener Kopfschussprozess

Unter Tränen und mit gebrochener Stimme beteuert am Montag Hartmut B. seine Unschuld. „Ich habe meine Lebensgefährtin nicht erschossen“, sagt er. Das Gericht glaubt dem 67 Jahre alten Angeklagten nicht und verurteilt ihn zu einer langen Haftstrafe.

Mann mit Rollator kommt in den Gerichtssaal.

Im sogenannten Kopfschussprozess ist der Angeklagte am Montag zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden. Foto: Mündelein

Der sogenannte Kopfschussprozess gegen Hartmut B. ist vor dem Landgericht Bremen mit der Urteilsverkündigung beendet worden. Das Gericht um den Vorsitzenden Richter Björn Kemper folgt in seinem Urteil vollständig dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die vergangene Woche eine Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten gefordert hatte. Der inzwischen 67 Jahre alte Angeklagte hat nach Ansicht der Richter am 25. Januar vergangenen Jahres seine Lebensgefährtin mit einem Nahschuss in den Kopf getötet. Und zwar in der Küche des gemeinsam bewohnten Hauses in der Bremerhavener Gaußstraße.

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