Das Land Bremen hat offenbar zwischen Oktober des Jahres 2017 bis September 2018 die Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger zu großzügig berechnet. Laut einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) mit Sitz in Celle hatte die Berechnung nicht den höchstrichterlichen Anforderungen an ein sogenanntes schlüssiges Konzept zur Erhebung angemessener Leistungen genügt, wie das Gericht am Montag mitteilte. Dadurch seien dem Land „tendenziell“ zu hohe Kosten entstanden. Das Urteil erfolgte bereits am 30. August 2022 (Aktenzeichen: L 15 AS 106/20). „Die umfangreichen Entscheidungsgründe wurden jedoch erst kürzlich den Beteiligten zugestellt“, so das LSG auf seiner Internetseite. Eine Revision ist nicht möglich. (epd/axt)
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