Eine 57 Jahre alte transidente Frau wurde am vergangenen Sonnabend in Bremen von einer Jugendgruppe in einer Straßenbahn beleidigt und anschließend schwer verletzt. Wie die Polizei mitteilt, konnten nun die Bilder aus der Straßenbahn ausgewertet werden, zeigt diese aber vorerst nur nicht der Öffentlichkeit - sondern im polizeilichen Intranet.
Erst flogen fiese Worte, dann harte Fäuste
Die Gruppe beleidigte die 57-Jährige als "Scheiß Transe" und riss ihr die Perücke vom Kopf. Anschließend wurde sie von einem Jugendlichen mehrfach mit beiden Fäusten ins Gesicht geschlagen. Erst als andere Fahrgäste helfend eingriffen, ließen sie von der Frau ab. An der Haltestelle Schwankhalle verließ die Tätergruppe die Bahn und flüchtete in unbekannte Richtung. Die 57-Jährige musste mit schweren Gesichtsverletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden, ist mittlerweile aber wieder zu Hause.
Polizei treibt Ermittlungen ordnungsgemäß voran
Die Polizei Bremen sicherte Spuren und befragte Zeugen. Auch aus der Bevölkerung gingen der Polizei zufolge schon mehrere Hinweise ein. Das Videomaterial aus der Straßenbahn wurde gesichert und ausgewertet. Auf den Bildern sind die Jugendlichen zu erkennen. Staatsanwaltschaft und Polizei fahnden nun zunächst über das polizeiliche Intranet nach den Tätern.
Sind die Täter noch halbe Kinder?
Die Täter sind etwa 12 bis 16 Jahre alt, haben dunkle Haare und einen dunklen Teint. Die Sicherheitsbehörden raten den Jugendlichen, sich bei der Polizei zu stellen, bevor gegebenenfalls eine Öffentlichkeitsfahndung erfolgen muss und die Bilder von ihnen überall zu sehen sind.
Regeln zur Öffentlichkeitsfahndung sind sehr streng
Weil die Persönlichkeitsrechte eine zentrale Rolle spielen, kann die Polizei das Bildmaterial aus der Straßenbahn noch nicht veröffentlichen. Denn Bilder einer Person zu veröffentlichen, ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Deshalb ist es wichtig, zunächst alle Ermittlungsschritte zu gehen: Opfer und Zeugen befragen, Beweismittel sichern und auswerten und alle internen Fahndungsmittel, wie beispielsweise das polizeiliche Intranet ausschöpfen.
Bleibt dabei der Erfolg aus und es besteht dringender Tatverdacht, kann der Schritt in die Öffentlichkeit erfolgen. Dazu bedarf es jedoch einer Entscheidung des Gerichts, denn die Persönlichkeitsrechte der gesuchten Person wiegen schwer - selbst bei dringendem Tatverdacht. Liegt die richterliche Genehmigung vor, darf sich die Polizei an die Bevölkerung wenden. Dieser Ablauf werde von der Polizei „zügig vorangetrieben“.

Nach der Tat kam es in Bremen zu einer Mahnwache gegen transfeindliche Gewalt. Foto: picture alliance/dpa