Geflüchtete aus Afghanistan können unter bestimmten Voraussetzungen enge Angehörige nachholen. Das Landesaufnahmeprogramm gilt ab 1. August, teilte die Bremer Innenbehörde mit. Wenn die hiesigen Behörden vorab zustimmen, müssen die Betroffenen ein Visum in einer deutschen Botschaft in einem der angrenzenden Länder von Afghanistan beantragen.
Der Bremer Senat hatte das Landesaufnahmeprogramm schon im Dezember 2021 beschlossen. Der Bund stoppte das Programm vorerst, da es Hinweise auf Missbrauchsversuche gab. Seit kurzem werden wieder Aufenthaltserlaubnisse vergeben.
Das Programm richtet sich an Menschen in Afghanistan, deren enge Angehörige schon in Bremen leben. Die Familie in Bremen muss in der Lage sein, den Lebensunterhalt der Betroffenen bis zu fünf Jahre lang sicherzustellen. (dpa/bel)