Das Wahlprüfungsgericht in Bremen hat eine Beschwerde der AfD abgewiesen, die nicht an der Bürgerschaftswahl am 14. Mai teilnehmen darf. Der Eilantrag der Partei sei nicht zulässig, teilte das beim Verwaltungsgericht Bremen angesiedelte Gericht am Donnerstag mit. Aus der seit Jahren gespaltenen AfD im kleinsten Bundesland hatten zwei konkurrierende Vorstände Kandidatenlisten für die Wahl des Landesparlaments aufgestellt. Das führte dazu, dass der Landeswahlausschuss keine der Listen für den Wahlbereich Bremen zuließ und auch eine AfD-Liste für Bremerhaven gekippt wurde. Dagegen klagte der eine betroffene Vorstand. Er verlangte den Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Partei doch noch zuzulassen. Dieses Rechtsmittel sei im Bremer Wahlgesetz nicht vorgesehen, befand das Gericht. (dpa/fg)
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