Das Amtsgericht Rotenburg verurteilte den Mann am 13. April 2022 zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Schon damals hatte der 31-Jährige die Tat bestritten. Den in erster Instanz von seinem Verteidiger beantragten Freispruch will er nun am Landgericht Verden erstreiten.
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