Pleite von Thomas Cook trifft Hunderttausende Urlauber

Die deutsche Thomas-Cook-Tochter Condor darf aus rechtlichen Gründen Urlauber, die mit Thomas-Cook-Veranstaltern gebucht haben, nicht mehr an ihr Reiseziel bringen. Die deutsche Thomas Cook hatte nach der Insolvenz der britischen Mutter mitgeteilt, man könne nicht gewährleisten, dass gebuchte Reisen mit Abreisedatum 23. und 24. September stattfinden. „Wir dürfen Sie daher für Ihren Flug nicht annehmen, was uns außerordentlich leid tut“, teilte Condor am Montag mit. Rückflüge sind nicht betroffen. Den Flugbetrieb hält der Ferienflieger aufrecht.

Ein Symbolbild von dem Reiseunternehmen Thomas Cook

Foto: David Young/dpa


PASSEND ZUM ARTIKEL
nach Oben