Ohne Einkaufswagen in den Supermarkt

Um die maximal zulässige Anzahl an Kunden zu kontrollieren, haben viele Supermärkte eine „Einkaufswagenpflicht“ eingeführt: Nur Kunden mit einem Wagen dürfen den Markt betreten. Indem man die Anzahl der Einkaufswagen kontrolliert, kontrolliert man die Anzahl an Kunden, die die Filiale betreten. Doch wie wird diese Regel von Supermärkten in Bremerhaven und im Landkreis Cuxhaven umgesetzt? Und gibt es Märkte, in denen es immer wieder zu Verstößen gegen die maximal zulässige Kundenanzahl kommt? „Das sind berechtigte Fragen“, findet Jens Knauer, Filialleiter des 24-Stunden-E-Centers „Roter Sand“ in Lehe.

Hinweisschilder am Eingang und entlang der Kassen weisen die Kunden auf den nötigen Sicherheitsabstand hin. Supermärkte haben unterschiedliche Ansätze, das Einhalten der Abstände sicherzustellen.

Hinweisschilder am Eingang und entlang der Kassen weisen die Kunden auf den nötigen Sicherheitsabstand hin. Supermärkte haben unterschiedliche Ansätze, das Einhalten der Abstände sicherzustellen. Foto: Arnd Hartmann


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