Mit Warnstreiks und Demonstrationszügen stehen die Tarifauseinandersetzungen im Hafen aktuell im Mittelpunkt. Sie überlagern aber eine Entscheidung von enormer Tragweite, auf die die Hafenbetriebe mit großer Sorge gewartet hatten: Das Bundesarbeitsgericht hat die Arbeit der Gesamthafenbetriebe (GHB) abgesichert. Sie dürfen grundsätzlich den Umschlagunternehmen schichtweise Beschäftigte überlassen, ohne dass dies ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis begründet. Das drohende Beben im Hafen ist damit abgewendet.
Als der Gesamthafenbetrieb (GHB) in die Insolvenz ging, entschlossen sich etliche Hafenarbeiter, zu klagen. Das GHB-System sei unzulässig, sie forderten die Übernahme durch die Hafenbetriebe. Das Bundesarbeitsgericht sieht das anders. Foto: Scheer
Gut fünf Tage lang wird kein Güterzug den Hafen erreichen oder verlassen. Kein Containerzug kommt rein, kein Autozug raus. Der Hafen ist abgeschnitten, wenn Anfang Oktober die zentrale Strecke 1740 zwischen Bremerhaven und Bremen gesperrt wird.
Frisch getauft im schwedischen Göteborg nahm der jüngste Autofrachter der „Aurora-Klasse“, die „Höegh Moonlight“, auf seiner Jungfernreise Kurs auf das BLG Autoterminal im Osthafen Bremerhaven - als erster Aurora-Frachter mit ammoniakfähigem Antrieb.
Der neue BLG-Hafenmobilkran heißt Frieda. Benannt nach einer Sechsjährigen und einem cleveren Akronym. Bei der Taufparty wird klar: Mit der Investition in Frieda setzt die BLG ein Zeichen für die Zukunft der Hafenentwicklung.