Neue Corona-Regeln fürs Einkaufen

Der Teil-Lockdown bleibt vorerst bis zum 20. Dezember bestehen. Aber zu den geltenden Regeln kommen einige neue hinzu. Zwei davon betreffen den Einzelhandel. Vor den Geschäften und auf den Parkplätzen gilt nun auch die Maskenpflicht. Und Geschäfte, die größer als 800 Quadratmeter sind, müssen ihren Kunden mehr Platz schaffen.

In vielen Supermärkten wird der Einlass zukünftig wieder nur mit Einkaufswagen möglich sein.

In vielen Supermärkten wird der Einlass zukünftig wieder nur mit Einkaufswagen möglich sein. Foto: Lothar Scheschonka


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