Neue Corona-Regeln für Land Bremen: Das gilt jetzt

Gastronomen, Clubbetreiber und Konzertveranstalter sollen die Möglichkeit bekommen, nur noch Geimpfte und Genesene (2-G-Regel) ins Haus zu lassen. Das kündigte Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD) in seiner Regierungserklärung an. Außerdem wird bald die Hospitalisierungs-Inzidenz zum Maßstab für alle Corona-Maßnahmen. Sie gibt an, wie viele Neuaufnahmen wegen einer Corona-Infektion die Kliniken melden.

Tanzende Menschen in grellem Licht der Club-Atmosphäre.

Auch im Land Bremen soll die 2-G-Regel für Gastronomen und Vereanstalter gelten. Foto: picture alliance/dpa


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