Die Ministerpräsidenten der Länder haben eine deutliche Verschärfung der Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie vereinbart, die seit Montag gilt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert jetzt alle Landesregierungen auf, trotz der notwendigen Restriktionen sogenannte Gesellschaftsjagden weiterhin zu ermöglichen. Das soll in den landesrechtlichen Verordnungen klargestellt werden. Die Forderung wird auch von der Vorsitzenden der Zevener Jägerschaft, Behlke Mohrmann, unterstützt.
Dazu gehöre auch, dass erforderliche Reisen zur Jagdausübung nicht unter eventuelle Einreise- oder Beherbergungsverbote fallen. Die Systemrelevanz der Jägerschaft hatte die Bundesregierung gegenüber dem DJV bereits im April bestätigt. Daher hat der DJV jetzt das Bundeslandwirtschaftsministerium gebeten, diese Sichtweise auch in Bezug auf Bewegungsjagden gegenüber den Landesregierungen deutlich zu machen.
Im November und Dezember erfüllen Jägerinnen und Jäger zwischen 30 und 60 Prozent ihrer staatlich festgelegten Abschusspläne. „Diesen Anteil können wir nicht anderweitig umsetzen. Das geht nur mit Drückjagden“, sagt DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Werde die Strecke nicht gemacht, habe man im nächsten Jahr einen immensen Zuwachs an Wildtieren. Besonders vor dem Hintergrund der ASP-Fälle in Brandenburg und Sachsen, den massiven Waldschäden und dem Umbau zu klimaresilienten Wäldern seien effektive Bewegungsjagden im Herbst wichtiger denn je. Böhning betont, dass bisher kein einziger Fall bekannt sei, bei dem sich Corona auf einer Jagd verbreitet habe. In den meisten Bundesländern gibt es bereits zusätzliche Hygienekonzepte für Gesellschaftsjagden, die vorbildlich umgesetzt werden und funktionieren.
Eine große Herausforderung
„Die Corona-Pandemie ist für uns alle eine große Herausforderung, und die Gesundheit der Menschen ist immer der Maßstab für unser Handeln. Das gilt natürlich auch für die Jagdausübung“, so Jägerschaftsvorsitzende Behlke Mohrmann gegenüber NORD|ERLESEN.
„Daher ist es gut, dass es inzwischen detaillierte Handlungsanweisungen für entsprechende Hygienekonzepte für die Durchführung von Gesellschaftsjagden gibt, so dass diese weiterhin für alle Teilnehmer sicher durchführbar sind. Insbesondere die Ausbreitung der ASP erlaubt uns keinerlei Verzug bei der Bejagung des Schwarzwildes. Dass man sich in diesen Zeiten auf die reine Jagdausübung beschränken muss und gesellschaftliche Zusammenkünfte nicht möglich sind, versteht sich von selber. Daher schließt sich die Jägerschaft Zeven der Forderung des DJV an und begrüßt die bisherige Niedersächsische Rechtsauffassung, diese Jagden auch weiterhin zuzulassen.“