Im Verfahren gegen einen 51-jährigen Cuxhavener und dessen Sohn (30) hat die 3. Große Strafkammer mehrere Beweisanträge der Verteidigung abgewiesen. Unter anderem ging es dabei um einen Versuch des wegen versuchten Totschlags angeklagten Hauptbeschuldigten, die Ehefrau seines Sohnes in den Zeugenstand zu rufen. Letzteres lehnte die Kammer um den Vorsitzenden Richter Marc-Sebastian Hase mit der Begründung ab, dass dem Gericht zwar der Name der vermutlich nach Südosteuropa verzogenen Frau genannt worden sei, nicht aber eine ladungsfähige Anschrift.
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