Er habe nicht nur den Vorsatz verfolgt, zwei seiner Widersacher zu töten. Eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stade sieht es auch als erwiesen an, dass ein Mann (51) aus Cuxhaven die Arglosigkeit seiner Gegenüber ausnutzte, als er im Zuge eines Familienstreits zum Messer griff: Aus einem Totschlagsvorwurf wurde am Tag der Urteilsverkündung „versuchter Mord“. Auch gegen den mitangeklagten Sohn (30) wurde eine Haftstrafe verhängt.
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