Die Durchführung der Jägerprüfung gehört zu den Pflichten, die die untere Jagdbehörde an den Kreisjägermeister Eike Lindau übertragen hat. Insgesamt haben sich 39 Frauen und Männer des Landkreises aus den Jägerschaften Land Hadeln/Cuxhaven und Wesermünde-Bremerhaven den Prüfungsanforderungen gestellt. Der Prüfung war eine zehnmonatige Ausbildung vorweggegangen, durchgeführt durch die Ausbilder der beiden Jägerschaften.
In dieser Zeit wurden die Prüfungsaspiranten in teilweise bis zu drei Ausbildungsterminen pro Woche in Theorie und Praxis in zahlreichen Fächern rund um das Sachgebiet Jagd geschult. Der umfangreiche Wissensstoff beinhaltete Kenntnisse um die Lebensweise heimischer Wildarten, aber auch der nicht jagdbaren Tiere unserer Region, Wissen über Jagdwaffen und Fanggeräte in Theorie und Praxis.
Nach langer Vorbereitung folgen drei Prüfungstage
Zahlreiche Exkursionen an den Wochenenden zur praktischen Anschauung von Wildtieren und Jagdbetrieb, zur Ausbildung der Fallenjagd und Fleischhygiene, um nur einige zu nennen, machten für die Anwärter die Ausbildung zu einer zeitlichen Herausforderung.
Entsprechend des umfangreichen Lehrstoffes erstreckte sich die Prüfung auf drei Prüfungstermine. Zu Beginn mussten die Prüflinge am ersten Prüfungstag die Anforderungen aus drei Schießdisziplinen sowohl mit Schrot als auch mit Kugelwaffen bewältigen.
Am zweiten Prüfungstag mussten 100 Fragen aus fünf Fachgebieten innerhalb einer festgesetzten Zeit schriftlich beantwortet werden.
Den Abschluss der Prüfung bildete am dritten Tag die mündliche praktische Prüfung, in denen die Jagdscheinanwärter ihr theoretisches und praktisches Wissen in den fünf Fachgebieten unter Beweis stellen mussten.
36 Teilnehmer legten die Prüfung erfolgreich ab
Die Teilnehmer der Jägerschaft Hadeln/Cuxhaven wurden unter Leitung des Vertreters des Kreisjägermeisters, Klaus Dock in der Wingst geprüft, die Anwärter der Jägerschaft Wesermünde-Bremerhaven unter der Leitung von Eike Lindau in Beverstedt.
Nach einem solchen Ausbildungs- und Prüfungsmarathon kann man sich die Erleichterungen der frischgebackenen Jungjäger vorstellen, als sie nach Beendigung der letzten Prüfung die Glückwünsche der jeweiligen Prüfungskommission zur bestandenen Prüfung entgegennehmen durften.
Drei der angetretenen Prüflinge aus beiden Jägerschaften haben die Prüfung nicht bestanden. Sie haben die Möglichkeit, sich zeitnah unter Anrechnung der bestandenen Prüfungsabschnitte in anderen Jägerschaften erneut der Prüfung zu stellen. (pm/rko)