Cuxhaven

Obstbauer scheitert mit Sparmodell bei Beiträgen für Erntehelfer

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Sitz in Celle hat ein Modell für unzulässig erklärt, mit dem ein Obstbauer aus dem Landkreis Cuxhaven Sozialversicherungsbeiträge für Erntehelfer sparen wollte.

Die Deutsche Rentenversicherung hatte zuvor nach einer Betriebsprüfung eine Nachzahlung von rund 58.000 Euro verlangt. Dagegen klagte der Mann - ohne Erfolg. Das Urteil erging bereits im Dezember (Az: L 2 BA 59/23), wurde aber erst am Montag öffentlich mitgeteilt.

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