Die zivile Mitbenutzung des Nordholzer Flughafenareals durch Kreis, Kommune und private Gesellschafter kam von Beginn nicht aus den Schlagzeilen heraus. Es war und ist umstritten, ob sich ein zivil genutzter Flugbetrieb überhaupt rechnen kann und es tatsächlich Aufgabe des Landkreises ist, als Mehrheitsgesellschafter den Großteil der Verantwortung für die Infrastruktureinrichtung zu tragen.
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