Wer eine Grabstelle auf der sogenannten Stillen Wiese, dem Urnengarten oder auf Gräbern mit halbanonymen Sargbestattungen hat, der muss nun alle darauf abgelegten Gegenstände entfernen. „Das ist notwendig, um die Rasenpflege in der Vegetationsphase zu ermöglichen“, erklärt Pastor Torsten Nölting-Bösemann.
Friedhofsteam entfernt Gegenstände ab dem 1. April
Ab Montag, 1. April, werden die Gegenstände sonst vom Friedhofsteam abgeräumt und entsorgt, meint der Geistliche weiter. „Deshalb bitten wir die Nutzungsberechtigten, ihr Eigentum vor dieser Maßnahme zu entfernen. Im Mai werden wir außerdem die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen lassen“, sagt Nölting-Bösemann abschließend. (br/axt)