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Es bleibt ein Tag mehr Zeit für die Zustellung des Steuerbescheids

Versendet eine Behörde einen Brief, etwa einen Steuerbescheid, erfolgt das in der Regel per Post. Dabei gilt eine Vermutungsregel, wann der Brief beim Empfänger eingegangen ist. Diese sogenannte Zustellungsfiktion hat sich auf vier Tage erhöht.

Wenn man mit Behörden zu tun hat, spielen häufig Fristen eine Rolle. Umso wichtiger ist es zu wissen, dass die Post für Inlandsbriefe einen Tag mehr Zeit hat.

Wenn man mit Behörden zu tun hat, spielen häufig Fristen eine Rolle. Umso wichtiger ist es zu wissen, dass die Post für Inlandsbriefe einen Tag mehr Zeit hat. Foto: Klose/dpa

Damit wurde den längeren Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz steuerrechtlich Rechnung getragen. Für Steuerzahler gilt in der Folge eine veränderte Einspruchsfrist, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern.

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