Im Hafen gelten für Sonntagsarbeit spezielle Regeln. Grundsätzlich ist sie in Deutschland verboten, doch unter anderem gibt es Ausnahmen, etwa für notwendige Hafenarbeiten. Diese sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und im Seearbeitsgesetz (SeeArbG) geregelt. Hafenarbeit richtet sich nach Schiffsläufen, Gezeiten und internationalem Wettbewerb - nicht nach Wochenenden.
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