Seit Anfang März sind die meisten Corona-Schutzmaßnahmen hierzulande aufgehoben. Die Isolationspflicht für Personen, die Corona positiv sind, gilt inzwischen bundesweit nicht mehr. Doch bedeutet das auch, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Corona-Test positiv ausfällt, zur Arbeit kommen müssen?
Ja. Denn dort, wo gemäß den landesrechtlichen Verordnungen keine Isolationspflicht mehr besteht - also auch in Niedersachsen und dem Land Bremen -, sind Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, zur Arbeit zu gehen, sofern sie symptomfrei sind, so Juristin Anke Marx von der Arbeitnehmerkammer des Saarlandes. Allerdings gibt es Ausnahmen.
Andere Regelungen im Gesundheitsbereich
Im Gesundheitsbereich gelten etwa je nach Bundesland andere Regelungen. Teilweise besteht hier weiterhin ein Tätigkeits- und Betretungsverbot für positiv Getestete.
Generell gilt außerdem nach wie vor: Wer Symptome hat, sollte zu Hause bleiben - und sich seine Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen lassen. Bis Ende März 2023 sind Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Tage per Telefon möglich. Die Krankschreibung kann dann noch einmal um bis zu sieben weitere Tage telefonisch verlängert werden.
In Hessen und Saarland Maskenpflicht für Infizierte
Außerdem wichtig: In verschiedenen Bundesländern gibt es anstelle der Isolationspflicht noch Regelungen für Infizierte. In Hessen müssen Corona-Positive etwa weiterhin fünf Tage lang außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske zu tragen. Auch im Saarland gilt dies - solange Sie nicht mit einem Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen im Freien arbeiten oder sich in einem Raum aufhalten, der nur von Ihnen genutzt wird.
Geht man in diesen Fällen mit positivem Corona-Test zur Arbeit, muss man also je nach Gegebenheiten vor Ort mit Maske arbeiten oder im Einzelbüro. Marx zufolge besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer „kein Wahlrecht zwischen Absonderung oder Maskenpflicht“. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, auf die Einhaltung der Arbeitsschutzregelungen zu achten. „Insbesondere sind Pausen für das Tragen der Maske zu ermöglichen“, so Marx.
Arbeit von zu Hause kann angeordnet werden
Dort, wo bereits Homeofficevereinbarungen getroffen wurden, kann der Arbeitgeber für positiv Getestete in der Regel aber auch die Arbeit von zu Hause anordnen, so Marx. Dann müssten Infizierte im Homeoffice arbeiten - sofern das im Einzelfall zumutbar ist.
Insgesamt hat sich die Arbeitswelt durch die Corona-Pandemie stark verändert. „Die Arbeitnehmer wollen tendenziell mehr im Homeoffice arbeiten als vor der Pandemie, aber nicht so viel wie während der Pandemie“, sagt Ulf Rinne, Arbeitsmarktexperte vom Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA). Drei Jahre nach Beginn des ersten Lockdowns in Deutschland gebe es durchaus eine Erwartungshaltung an die Arbeitgeber, Homeoffice zu ermöglichen. „Homeoffice wird jetzt mitverhandelt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern“, sagt Rinne.
Homeoffice-Quote im Dienstleistungssektor höher
Nach Zahlen des Ifo-Instituts arbeiteten zuletzt rund 25 Prozent der Beschäftigten „zumindest teilweise“ im Homeoffice, im Dienstleistungssektor ist die Quote mit fast 36 Prozent deutlich höher. Seit Aufhebung der Homeoffice-Pflicht Ende März 2022 habe es kaum eine Veränderung gegeben.
Besonders beliebt ist Homeoffice dem Ifo-Institut zufolge bei IT-Dienstleistern (73,4 Prozent), Unternehmensberatern (71,7 Prozent) und bei Angestellten in der Werbung und Marktforschung (55,2 Prozent). Im Hotel- und Gastgewerbe spielt Homeoffice dagegen - wenig überraschend - keine Rolle.
Auch in Sachen Digitalisierung hat die Corona-Pandemie der Arbeitswelt einen Schub versetzt. In vielen Büros wurde die digitale Ausstattung deutlich verbessert, Kommunikationsanwendungen wie Microsoft Teams oder Zoom erlebten ein Hoch. In 72 Prozent der Unternehmen wurden Online-Meetings und Videokonferenzen Anfang 2022 „sehr häufig“ oder „häufig“ genutzt, wie aus dem Digital Office Index des Digitalverbands Bitkom hervorgeht.
Die Dienstreise erlebtein Comeback
Während Homeoffice und Videokonferenzen boomten, drohte der Dienstreise in der Corona-Pandemie das Aus. Aber weit gefehlt: In den vergangenen Monaten ist ihr Comeback zu erkennen - auch, weil Arbeitnehmer in verschiedenen Umfrage immer wieder angeben, dass sie Geschäftsreisen mit Vor-Ort-Treffen sehr schätzen.
Bei allen Entwicklungen in den Bereichen Homeoffice, Dienstreisen und Videokonferenzen: Für viele Menschen hat sich in der Pandemie und auch jetzt, in der Zeit ohne Corona-Beschränkungen, überhaupt nichts am Arbeitsalltag grundlegend verändert - Masketragen und auf das Virus testen mal ausgenommen. Kassiererinnen, Kellner, Altenpfleger und Bauarbeiterinnen können trotz aller Digitalisierung nicht von zu Hause arbeiten, um sich den Weg zur Arbeitsstätte zu sparen. (dpa)

Besonders beliebt ist Homeoffice bei IT-Dienstleistern, Unternehmensberatern und in der Werbebranche. Foto: Fabian Strauch/dpa