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Polizei erschießt Messerangreifer (30) in Ansbach

Mit drei Schüssen aus ihren Dienstpistolen haben zwei Streifenpolizisten in Ansbach einen Messerangreifer in Ansbach getötet.

Dramatischer Zwischenfall in Ansbach.

Dramatischer Zwischenfall in Ansbach. Foto: Bauernfeind/dpa/vifogra

Der 30-jährige Mann hatte mit zwei Fleischermessern einen 17-Jährigen angegriffen. Nachdem er abgedrängt wurde, war er mit hoher Aggressivität auf die inzwischen zum Tatort geeilten Polizisten losgegangen, schilderte Mittelfrankens Polizeipräsident Roman Fertinger am Freitag das Geschehen des Vorabends.

Täter war als Asylbewerber abgelehnt worden

Über das Motiv des Afghanen, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war, aber abgelehnt wurde und nur über einen noch eine Woche geltenden Duldungsstatus verfügte, herrschte auch am Freitag Unklarheit. Nach Angaben von Zeugen hatte er während der Tat in der Nähe des Ansbacher Bahnhofes mehrfach "Allahu Akbar" ausgerufen - "Gott ist groß". Dies alleine sage aber nichts über einen möglichen terroristischen oder islamistischen Hintergrund aus, sagte der Leiter der kriminalpolizeilichen Ermittlungen, Dieter Hegwein.

Weitere Hinweise auf einen möglichen terroristischen Hintergrund hätten sich aber zunächst nicht ergeben, hieß es am Freitag von Polizei und Staatsanwaltschaft. Ob der Asylstatus als mögliches Motiv eine Rolle spielte, sei unklar, sagte Hegwein. Die Polizei gehe in jedem Fall von einem Alleintäter aus. Eine weitere Gefahr für die Bevölkerung in Ansbach und Umgebung sei nicht zu befürchten.

Die Wohnung des 30-Jährigen sei durchsucht und sein Handy sichergestellt worden. Das Mobiltelefon müsse noch vollständig ausgewertet werden, sagte Hegwein. Der Mann war vorher bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten, jedoch eher mit kleinen Delikten. Ein Sexualdelikt sei "im unteren Bereich" gewesen und mit einem Strafbefehl und einer Geldstrafe erledigt worden. Daneben war ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie fünf Gewaltakte vermerkt, wie die leitende Oberstaatsanwältin Gabriele Hofmeier erklärte.

Leidet der Täter unter einer psychischen Erkrankung

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte es ein Betreuungsverfahren für den Mann gegeben. Das deutet auf die Möglichkeit einer psychischen Erkrankung hin. Nähere Angaben dazu wollte Hofmeier nicht machen. Bei der Durchsuchung seien Antidepressiva gefunden worden.

Die Ermittler gingen davon aus, dass der Täter zunächst einen 17-Jährigen angegriffen hatte und sich mit den Messern in der Hand auf ihn gekniet hatte. "Ein Mann kniete auf einem 17-jährigen Schüler, hielt dabei zwei Messer in der Hand und versuchte ihn dabei zu verletzen", sagte Fertinger. Nur der Geistesgegenwart des 20-Jährigen habe der Angegriffene wohl sein Überleben zu verdanken. Beide Männer konnten am Abend nach kurzer Behandlung das Krankenhaus verlassen.

Wenige Minuten nach der Attacke rückten mehrere Streifenwagen der Polizei aus. Beamte stellten den 30-Jährigen unweit des Tatorts. Als er mit seinen Messern auf sie losging, schossen zwei Polizisten im Alter von 22 und 25 Jahren.

"Für die Staatsanwaltschaft zeigt sich hier kein hinreichender Verdacht eines strafbaren Verhaltens. Die Staatsanwaltschaft geht derzeit von einem rechtmäßigen Schusswaffengebrauch aus", sagte Hofmeier. "Die Hochaggressivität, die hier aus den Bildern erkennbar ist, hat also diesen offensichtlichen Schusswaffengebrauch eindeutig gerechtfertigt", sagte Fertinger. Die Polizei hatte Aufnahmen unter anderem von Bodycams ausgewertet, die die Polizisten während des Einsatzes trugen. Die Ermittlungen zum Schusswaffengebrauch führt das Landeskriminalamt. (dpa/mb)

Redaktion

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