Beim 28-jährigen Stader sieht die Staatsanwaltschaft in Bezug auf die Tötung des 23-jährigen Staders einer Mitteilung nach nunmehr das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Daneben hat der Beschuldigte nach der Schussabgabe auf den 23-Jährigen offenbar weitere Schüsse auf drei zufällig in dem Stader Schnellrestaurant Renas Grill befindliche Rettungskräfte - die Zeugen des Vorfalls waren - abgegeben.
Wollte der Schütze mögliche Zeugen beseitigen?
Die insoweit abgegebenen Schüsse verfehlten alle ihr Ziel, sind aber nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft in der Absicht erfolgt, die Rettungskräfte zu töten, um sie so einerseits an der Rettung des 23-Jährigen zu hindern und andererseits die Aufklärung der begangenen Straftat damit zu verdecken oder zu erschweren.
Dringender Tatverdacht des Mordes
Demzufolge besteht gegen den Beschuldigten dringender Tatverdacht wegen Mordes (an dem 23-Jährigen), versuchten Mordes in drei Fällen (an drei im Imbiss befindlichen Rettungskräften) sowie versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (an dem 39-Jährigen, der im Bereich Harschenflether Weg angeschossen aufgefunden wurde).
Der Täter schweigt
Das Amtsgericht Stade hat den Haftbefehl nach inzwischen erfolgter Vorführung antragsgemäß erlassen. Der Beschuldigte hat sich zu keinem Zeitpunkt zur Sache eingelassen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen verbracht.