Politik
Berlin für das Einfrieren von Milliardenzahlungen an Ungarn
Die EU-Kommission empfiehlt, EU-Fördermittel für Ungarn einzufrieren - zumindest solange bis die Regierung von Orban Maßnahmen zur Rechtstaatlichkeit umsetzt. Von der Bundesregierung gibt es Rückenwind.

Die Politik von Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban steht in Brüssel in der Kritik.
Foto: Darko Vojinovic/AP/dpa
Deutschland ist nach Angaben von Außenministerin Annalena Baerbock für das Einfrieren von EU-Milliardenzahlungen an Ungarn. Als Bundesrepublik unterstützte man „die sehr guten Vorschläge der EU-Kommission“, sagte die Grünen-Politikerin am Rande eines Treffens mit Kolleginnen und Kollegen der anderen EU-Mitgliedstaaten in Brüssel. „Hier geht es um unsere Werte, um unsere Rechtsstaatlichkeit als Europäische Union im Ganzen.“
Die #Rechtsstaatlichkeit ist das Rückgrat der #EU. Nur mit einem starken Rückgrat können wir uns nach innen und außen behaupten. Wir unterstützen die Vorschläge der @EU_Commission mit Blick auf #Ungarn, um deutlich zu machen: hier geht es um unsere Werte als insgesamt. 3/3 pic.twitter.com/sgOQACPtGU
— Auswärtiges Amt (@AuswaertigesAmt) December 12, 2022
Die EU-Kommission hatte kurz zuvor eine Empfehlung erneuert, nach der für Ungarn vorgesehene EU-Fördermittel in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro eingefroren werden sollten, bis die rechtsnationale Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban Versprechen zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit komplett umgesetzt hat. Über den Vorschlag sollen nun die anderen EU-Mitgliedstaaten abstimmen. Notwendig zur Annahme wäre eine qualifizierte Mehrheit - das heißt, mindestens 15 der 27 EU-Staaten müssten zustimmen und zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU ausmachen.
Man finde die Vorschläge vor allen Dingen auf Grundlage der rechtlichen Bestimmungen sehr durchdacht, sagte Baerbock am Montag in Brüssel. Dies sei „das A und O“.
Mit Spannung werden die weiteren Entwicklungen vor allem deswegen erwartet, weil Ungarn erhebliche Mittel in der Hand hält, um Druck auf die EU auszuüben. So könnte die Regierung in Budapest beispielsweise alle Entscheidungen blockieren, für die in der EU Einstimmigkeit erforderlich ist. Das gilt zum Beispiel für Sanktionen gegen Russland oder Beschlüsse zur internationale Mindeststeuer.